Börsen-Lexikon
Geschaugeld
engl.: inspection fee
Gebühr , die früher an einen vereidigten Prüfungsbeamten (Geschauer, Geschauherr) für dessen Dienstleistung zu zahlen war, besonders im Zuge der Überwachung (Geschau) von Lebensmitteln wie Fleisch (Fleischbeschau; meat inspection), Brot, Branntwein und Bier, Webstoffen, Pferden sowie Münzen . In manchen Gegenden oblag dem Geschauer auch die Begutachtung der Sauberkeit der Bäche im Auftrag der Landesherrschaft (territorial lordship); das Geschaugeld musste diesfalls aus der Gemeindekasse entrichtet werden.
Das Aktien- und Finanzlexikon von Aktien Prognose: ® Professor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen.