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Börsen-Lexikon

Geschäftspartner

engl.: counterparty

1.) Allgemein die Gegenpartei (der Kontrahent) bei einem Finanzgeschäft.

2.) Bei der EZB meint Geschäftspartner ein monetäres Finanzinstitut . - Geschäftspartner der EZB haben im wesentlichen drei Anforderungen zu genügen, nämlich sie müssen: in das Mindestreserve-System der EZB einbezogen sein, der Überwachung durch eine nationale Aufsichtsbehörde unterliegen und sämtliche verfahrensbedingten Anforderungen erfüllen, die im Verkehr mit der Zentralbank vertraglich niedergelegt sind.

Siehe Gegenpartei, zentrale

Das Aktien- und Finanzlexikon von Aktien Prognose: ® Professor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen.