Börsen-Lexikon
Geschäfte, verbotene
engl.: illegal transactions
Von den Aufsichtsbehörde n untersagte Finanzdienstleistungen. In Deutschland in § 3 KWG aufgezählt (Werksparkassen, Zwecksparunternehmen, Unbarprinzip) und nach § 37 mit der sofortigen Schliessung des entsprechenden Instituts durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht bedroht.
Siehe Schattenbanksystem, Underground Banking. -Vgl. den jeweiligen Jahresbericht der BaFin wegen aktueller Fälle
Das Aktien- und Finanzlexikon von Aktien Prognose: ® Professor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen.