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Börsen-Lexikon

Geschäfte, verbotene

engl.: illegal transactions

Von den Aufsichtsbehörde n untersagte Finanzdienstleistungen. In Deutschland in § 3 KWG aufgezählt (Werksparkassen, Zwecksparunternehmen, Unbarprinzip) und nach § 37 mit der sofortigen Schliessung des entsprechenden Instituts durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht bedroht.

Siehe Schattenbanksystem, Underground Banking. -Vgl. den jeweiligen Jahresbericht der BaFin wegen aktueller Fälle

Das Aktien- und Finanzlexikon von Aktien Prognose: ® Professor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen.