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Börsen-Lexikon

Geschäfte, bilaterale

engl.: bilateral procedure

Bei der EZB ein Verfahren, bei dem diese nur mit einem oder wenigen Geschäftspartnern direkt Geschäfte abschliesst, also ohne Tenderverfahren zu nutzen. Hierzu gehören auch Operationen, die über die Börsen oder über Marktvermittler (Börsenmakler ) durchgeführt werden.

Siehe Geldmarkt-Operationen

Das Aktien- und Finanzlexikon von Aktien Prognose: ® Professor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen.