Börsen-Lexikon
Gerichtsgeld
engl.: law charges; court maintenance fee; lay judge compensation
1.) Gebühren (Sporteln), die bei Inanspruchnahme der Dienstleistungen eines Gerichts zu zahlen sind: Gerichtskosten.
2.) Frühere Abgabe zum Unterhalt eines Gerichts.
3.) Aufwandsentschädigung (expense allowance) für Beisitzer bei Gericht, auch Schöffengeld genannt.
Siehe Bankgeld, Expensen, Justitiengeld, Kammergerichtsgeld, Platzgeld, Schöffengeld
Das Aktien- und Finanzlexikon von Aktien Prognose: ® Professor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen.