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Börsen-Lexikon

Gerichtsgeld

engl.: law charges; court maintenance fee; lay judge compensation

1.) Gebühren (Sporteln), die bei Inanspruchnahme der Dienstleistungen eines Gerichts zu zahlen sind: Gerichtskosten.

2.) Frühere Abgabe zum Unterhalt eines Gerichts.

3.) Aufwandsentschädigung (expense allowance) für Beisitzer bei Gericht, auch Schöffengeld genannt.

Siehe Bankgeld, Expensen, Justitiengeld, Kammergerichtsgeld, Platzgeld, Schöffengeld

Das Aktien- und Finanzlexikon von Aktien Prognose: ® Professor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen.