Börsen-Lexikon
Gerhabschaftsgeld
engl.: ward capital
Im Eigentum (Erbe) eines Mündels befindliches Kapital, das entweder vom Gerhab (= Vormund) oder von der Obervormundschaft (Gutsherr bei Hörigen; Kämmerer der Gemeinde) gegen Zins mündelsicher (gilt-edged, absolutely safe) verliehen und der Ertrag dem Vermögen des Mündels zugeschlagen wurde.
Siehe Gerhabgeld
Das Aktien- und Finanzlexikon von Aktien Prognose: ® Professor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen.