Börsen-Lexikon
Gerhabgeld
engl.: guardian pay
In älteren Dokumenten die Vergütung an einen Gerhab (= Vormund) als dem gesetzlichen Vertreter einer minderjährigen Person. - Gerhab vom lateinischen gerere, hier: etwas verwalten (wie in Gerant = Verwalter, Geschäftsführer);; hab= vom deutschen haben bzw. dem lateinischen habere hier: wem eine Obliegenheit anvertraut ist.
Siehe Gerhabschaftsgeld
Das Aktien- und Finanzlexikon von Aktien Prognose: ® Professor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen.