Börsen-Lexikon
Gerüchtestreuen
engl.: rumour spattering
In Bezug auf den Finanzmarkt das absichtliche und planvoll eingesetzte Verbreiten von Gerede mit dem Zweck, das Ansehen des eigenen Unternehmens zu stärken (etwa: bei uns steigt in Kürze der Staatsfonds von Bahrain als Aktionär ein) bzw. dem Ruf der Konkurrenz zu schaden (etwa: bei denen prüft die BaFin schon seit Wochen auf krumme Geschäfte). - Eingespeist werden geplante Gerüchte in Bezug auf erfahrungsgemäss vom Middle-Management in Freizeiteinrichtungen (wie Golf- und Tennisclubs, Sportvereinen, Bankerstammtische), wo sich Beschäftigte verschiedener Unternehmen aus der Finanzbranche treffen. Hinsichtlich von haben sich Kongresshotels als günstiger Umschlagsplatz bewährt: Beherbergungsbetriebe, in denen Mitarbeiter verschiedener Institute vor allem bei Tagungen und (verbandlich organisierten) Schulungen treffen. Auch über das Internet lassen sich Gerüchte aller Art verbreiten und verstärken.
Siehe Ad-hoc-Mitteilung, Frontrunning, Geheimtip, Internet-Foren, Twitter