Ihre Daten
Ihre Daten

×

Börsen-Lexikon

Genossenschaftsbanken

engl.: cooperative banks

In Deutschland bereits 1895 gegründete Institute mit dem Zweck, die Kreditversorgung kleinerer und mittlerer Unternehmen zu verbessern. Sie haben zwar den Ruf enger Kundennähe , aber das Personal gilt vielfach als fachlich weniger geeignet; sie werden von den Aufsichtsbehörden daher besonders kontrolliert, und die aufsichtlichen Beanstandungen halten sich auf hohem Stand. - Auf der anderen Seite haben sich die Genossenschaftsbanken während der auf die Subprime-Krise folgenden Finanzkrise aufgrund ihrer örtlichen Bindung und der geringen Grösse der Institute als risikoabschirmend und damit als stabilisierend erwiesen.

Siehe Abberufungs-Verfügung, Dreierblock, Dreisäulen-Modell, Volksbank. -Vgl. Jahresbericht 2002 der BaFin, S. 58 (Beanstandungen), S. 64 ff. (S. 65: Statistik); Jahresbericht 2003 der BaFin, S. 94 f., [[Jahresbericht 2004 der BaFin]], S.112 ff. (S. 114: bei 134 Genossenschaftsbanken "gravierende Beanstandungen"), [[Jahresbericht 2007 der BaFin]], S. 121 (Zahl der Institute hat sich zwischen 1998 und 2007 fast halbiert), S. 134 (bei 37 Instituten gab es gravierende Beanstandungen mit Abberufungs-Verfügung gegen Geschäftsleiter) sowie den jeweiligen Jahresbericht der BaFin.

Gentlemen´s Agreement

engl.: so auch im Deutschen

Im Bereich der Geldpolitik versteht man darunter eine formlose (also nicht vertraglich besiegelte) Vereinbarung zwischen der Zentralbank und den Banken. Die Abmachung kann sich auf ein Tun (etwa: Berichterstattung über Auslandstöchter) oder Lassen (etwa: Verzicht auf die Begebung zinsvariabler Anleihen) der Banken beziehen. - Wie die Erfahrung zeigt, halten sich die Banken regelmässig an solche Übereinkünfte. Denn Banken handeln mit einem Gut (Zentralbankgeld), das von einem Monopolisten (der Zentralbank) ausgegeben und reguliert wird. Es ist allemal für die längerfristige Geschäftspolitik von Nachteil, sich mit einem Angebotsmonopolisten zu überwerfen; zumal die Zentralbanken und Aufsichtsbehörden eng zusammenarbeiten, von der Zentralbank angeregte Vor-Ort-Prüfungen der Aufsichtsbehörde in jedem Fall Kosten verursachen, und diese zudem bei auffälliger Wiederholung dem Ruf des Instituts schaden, sprich: den Goodwill schmälern.

Siehe Reputationsrisiko

Das Aktien- und Finanzlexikon von Aktien Prognose: ® Professor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen.