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Börsen-Lexikon

Gastgeld

(lodging fee; cattle fodder fee)

1.) In alten Dokumenten die Forderung, welche ein Wirt für die Beherbergung und Verpflegung (Gastung) eines Reisenden in Rechnung stellte.

2.) Früher eine Zahlung zum Ersatz der Kosten für die Unterbringung und Fütterung fremder Nutztiere; vor allem auch bei Sicherungsbeschlagnahme von Kühen oder Pferden bzw. bei verpfändetem Aufnahmevieh.

Das Aktien- und Finanzlexikon von Aktien Prognose: ® Professor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen.