Ihre Daten
Ihre Daten

×

Börsen-Lexikon

Garantiefonds

engl.: guarantee fund

1.) Bei einem Finanzdienstleister sicher (in öffentlichen Anleihen) angelegtes und besonders verwaltetes Kapital mit dem Zweck, die Rückzahlung ausgegebener Titel am Ende der Laufzeit zu gewährleisten.

2.) Ein Investmentfonds, bei dem sich die den Fonds verwaltende Kapitalanlagegesellschaft gegenüber den Anlegern verpflichtet, dass jeder Anleger einen bestimmten Prozentsatz des Ausgabewertes bei Rückgabe seines Anteils wiederbekommt. Diese Zusage gilt unabhängig von der Entwicklung des Fonds.

3.) Andere Bezeichnung für einen Feuerwehrfonds.

4.) Die von der deutschen Bundesregierung Mitte Oktober 2008 eingerichteten Hilfe für Institute, die im Zuge der Subprime-Krise in Schwierigkeiten geraten waren; in erster Linie um den fast zum Erliegen gekommenen Interbanken-Geldmarkt aufzurichten und das Vertrauen aller Marktteilnehmer wiederherzustellen. Freilich wirken Garantien der Regierung hier wettbewerbsverzerrend. Nicht mehr die Kreditwürdigkeit (Borgkraft; credit-worthiness) einer Bank ist entscheidend dafür, wieviel Zinsen sie für eine neue Anleihe bezahlen muss. Viel wichtiger ist die Bonität des Staates der für die Emission bürgt.

Siehe Bankenrettung, Einlagensicherung, Garantieprodukt, Garantie-Zertifikat, Haftungsverbund, Krise der Sicherheiten, Pool, Sicherungspflicht, Überlauf-System. -Vgl. Jahresbericht 2006 der BaFin, S. 154 (Unterscheidung Kapitalerhaltungs-Zusage, Maximalverlust-Zusage und Wertentwicklungs-Garantie; Bedeutung des Bezugszeitpunkts)

Das Aktien- und Finanzlexikon von Aktien Prognose: ® Professor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen.