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Börsen-Lexikon

G2G:

Abkürzung für government-to-government; gemeint sind Zahlungen einer öffentlichen Stelle (etwa Bund) an andere (etwa der verfassungsmässig festgelegte Anteil an der Umsatzsteuer an die Länder).

Das Aktien- und Finanzlexikon von Aktien Prognose: ® Professor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen.