Börsen-Lexikon
G2G:
Abkürzung für government-to-government; gemeint sind Zahlungen einer öffentlichen Stelle (etwa Bund) an andere (etwa der verfassungsmässig festgelegte Anteil an der Umsatzsteuer an die Länder).
Das Aktien- und Finanzlexikon von Aktien Prognose: ® Professor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen.