Börsen-Lexikon
Fusionsanzeige
engl.: disclosure of fusion
Hat in Deutschland ein Finanzinstitut die Absicht, sich mit einem anderen Institut zu vereinigen, so muss dies unverzüglich den Aufsichtsbehörden angezeigt werden; siehe § 24, Abs. 2 KWG.
Siehe Beteiligungsanzeige
Das Aktien- und Finanzlexikon von Aktien Prognose: ® Professor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen.