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Börsen-Lexikon

Frongeld

engl.: soccage emancipation payment

Wenn nicht anders definiert eine frühere Zahlung, um die Dienstpflicht eines Hörigen im Rahmen der Leibeigenschaft (Fron: persönliche Zugehörigkeit zu einem Grundherrn und diesem gegenüber zur Fron = Arbeitsleistung verpflichtet) ganz oder teilweise abzulösen. Im Laufe des späten 18. und 19. Jht. wurde die Leibeigenschaft (peonage, serfdom) überall aufgehoben (Bauernbefreiung; abolishment of the feudal powers of the nobility), zuletzt 1881 in Russland.

Siehe Abgabe, Befreiungsgeld, Dienstgeld, Ehrenfahrtgeld, Freikaufgeld, Zinser

Das Aktien- und Finanzlexikon von Aktien Prognose: ® Professor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen.