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Börsen-Lexikon

Freiverkehr

engl.: OTC market, regulated unofficial market, curb market

In Deutschland der börsliche Handel mit Wertpapieren, die nicht in allem den Mindestanforderungen der Europäischen Wertpapier-Dienstleistungs-Richtlinie genügen (vgl. § 57 BörsG), und die deshalb nicht zum nicht zum amtlichen Handel oder zum regulierten Markt zugelassen sind. Der Freiverkehr ist somit ein privatrechtlich organisiertes Segment an deutschen Börsen (a segment on German stock exchanges organised under private law). - Die Geschäfte werden von Freimaklern freien Maklern (curb brokers) getätigt und unterliegen der Aufsicht der Börsengeschäftsführung . Freiverkehrspapiere sind jedoch nicht einer Publizitätspflicht (Ad-hoc-Mitteilung ) gemäss § 15, Abs. 1 WpHG unterworfen. Auch bedarf es zur Handelszulassung keines Verkaufsprospektes. - An deutschen Börsen erfolgt die Aufnahme in den Freiverkehr in der Regel nicht, wie im regulierten Markt und im amtlichen Handel , auf Antrag des emissionswilligen Unternehmens, sondern aufgrund eines von den Freimaklern vermuteten Handelsbedarfs. Somit stellt der Freiverkehr ein Marktsegment dar, in das ein Unternehmen nicht eintritt, sondern gebracht wird. - Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht hat wiederholt auf Gefahren im Freiverkehr hingewiesen. So wurden im Ausland gegründete Aktiengesellschaften (vor allem aus den USA, der Schweiz und Kanada) in den Freiverkehr an deutschen Börsen einbezogen. In der Vergangenheit haben dann verschiedene Börsenbriefe viele dieser Gesellschaften rührig zum Kauf empfohlen. Anstelle des von den Anlegern daraufhin erhofften dauerhaften Kursanstiegs kam es aber in den meisten Fällen innert kürzester Zeit häufig zum Totalverlust, weil die betreffende Gesellschaft ausser der Emission von Aktien in vielen Fällen überhaupt keine Geschäftstätigkeit aufnahm.

Siehe Abschreckung, aufsichtsrechtliche, Blog, Börsenmakler, Börsensegmente, Daimonion, Dingo-Werte, Falschberatung, Freimakler, Geheimtip, Nonvaleurs, Pump and Dump, Scalping, Segmentbindung, Twitter, Wertpapier-Dienstleistungs-Richtlinie, europäische, Wertpapier-Verkaufsprospekt. -Vgl. Jahresbericht 2007 der BaFin, S. 175 (Kennzeichnung des Freiverkehrs; Anleger sollten gegenüber Freiverkehrswerten besondere Vorsicht walten lassen), Jahresbericht 2008 der BaFin, S. 156 f. (nach wie vor hoher Stand der Maktmanipulation im Freiverkehr).

Das Aktien- und Finanzlexikon von Aktien Prognose: ® Professor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen.