Börsen-Lexikon
Fondsfusionen
engl.: fund mergers
Wenn nicht anders definiert, die Übertragung des Kapitalstocks (Subfonds, Anteilklasse) einer Kapitalanlagegesellschaft auf ein anderes Sondervermögen derselben Gesellschaft mit dem Ziel, die Fonds-Palette zu straffen. Derartige Umschichtungen bedürfen in Deutschland der aufsichtsrechtlichen Einwilligung.
Siehe Annoucement, Switcher, Umbrella-Fonds. -Vgl. Jahresbericht 2005 der BaFin, S. 145.
Das Aktien- und Finanzlexikon von Aktien Prognose: ® Professor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen.