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Börsen-Lexikon

Fischpfennig

engl.: fish soccage redemption payment; fishing fee;

1.) Frühere Abgabe in Bargeld zur Ablösung der Fischgilt, nämlich der zu leistenden Fischlieferungen (Gilt = Abgabe, die als Bringschuld [an den Grundherrn] zu leisten war).

2.) Zahlung in Bargeld für das Recht, in (herrschaftlichen bzw. öffentlichen) Gewässern den Fischfang bzw. die Fischzucht betreiben zu dürfen, auch Fischzins genannt.

Siehe Abgabe, Frongeld, Jägergeld, Wassergeld, Wildbanngeld

Das Aktien- und Finanzlexikon von Aktien Prognose: ® Professor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen.