Börsen-Lexikon
Finanzplanungsrat
engl.: Financial Planing Council
In Deutschland ein Gremium mit dem Ziel, alle öffentlichen Haushalte nach dem Massstab der EU-Verträge (Konvergenz kriterien gemäss Titel VII des Vertrags über die Europäische Gemeinschaft [Vertrag von Nizza]) zu gestalten. Dem Rat gehören unter Vorsitz des Bundesfinanzministers die für Finanzen zuständigen Minister bzw. Senatoren der 16 Bundesländer sowie Vertreter der Gemeinden und Gemeindeverbände an. Das Gremium tritt regelmässig zweimal im Jahr zusammen.
Siehe Defizitquote, Stabilitäts- und Wachstumspakt
Das Aktien- und Finanzlexikon von Aktien Prognose: ® Professor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen.