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Börsen-Lexikon

Finanzdienstleistungsinstitute

engl.: financial services institutions

Nach der Definition der Aufsichtsbehörde n zählen hier zu alle Unternehmen, die - ohne Kreditinstitute zu sein - Finanzdienstleistungen erbringen. Die Liste der Finanzdienstleistungen umfasst vor allem die Anlage-Vermittlung (investment brokerage), die Abschlussvermittlung (contract brokerage), die Finanzportfolioverwaltung (portfolio management) den Eigenhandel für andere (own-account trading on behalf of others), die Drittstaaten-Einlagenvermittlung, das Finanz-Transfergeschäft, das Geldkartengeschäft und das Netzgeldgeschäft sowie Finanzdienstleister mit Stromderivaten. - Diese Firmen unterliegen in Deutschland der Aufsicht durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht . Sie bedürfen ferner einer Erlaubnis gemäss § 32 KWG. - Eine genau Aufzählung der jeweils den Finanzdienstleistungsinstituten zugeordneten Geschäften findet sind in den Regelwerken der Aufsichtsbehörden . Freie Mitarbeiter von Instituten, für welche diese eine Haftung übernommen haben, stehen mittelbar unter der Aufsicht.

Siehe Bank, Finanzdienstleister, Finanzinstitut, monetäres. -Vgl. Jahresbericht 2001 des Bundesaufsichtsamts für den Wertpapierhandel, S. 12 f., Jahresbericht 2003 der BaFin, S. 70, S. 107 f, Jahresbericht 2004 der BaFin, S. 121 f. (Zusammenführung von Markt- und Solvenzaufsicht; Zusammenarbeit mit der Deutschen Bundesbank), Jahresbericht 2007 der BaFin, S. 138 ff. (Anzahl der Institute; Neuregelung der Haftungsübernahme; aufsichtliche Tätigkeiten und Massnahmen), Jahresbericht 2008 der BaFin, S. 134 (Erlaubnisanträge; Statistik der beaufsichtigten Unternehmen; Rechtslage) sowie den jeweiligen Jahresbericht der BaFin.

Das Aktien- und Finanzlexikon von Aktien Prognose: ® Professor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen.