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Börsen-Lexikon

Finanzarchitektur

engl.: financial architecture

1.) Das innert eines Staates zwischen den einzelnen Körperschaften (Bund, Länder [Kantone], Gemeinden) verfassungsrechtlich abgestimmte Gefüge monetärer Beziehungen; die Einnahme-Ausgabewirtschaft der öffentlichen Haushalte und den sich daraus ergebenden Wechselbeziehungen.

2.) Die durchdachte, planmässige und (von internationalen Organisationen wie dem IWF) kontrollierte weltweite Vernetzung des Finanzsektors aller Nationen: ein Fernziel, das in vielen Plänen umrissen und entworfen wird.

3.) Bisher nicht marktgängige Finanzprodukte und Finanzinstrumente (besonders Derivate) entwerfen, ausarbeiten und als Neuerung in den Finanzmarkt einführen.

Das Aktien- und Finanzlexikon von Aktien Prognose: ® Professor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen.