Börsen-Lexikon
Finanzarchitektur
engl.: financial architecture
1.) Das innert eines Staates zwischen den einzelnen Körperschaften (Bund, Länder [Kantone], Gemeinden) verfassungsrechtlich abgestimmte Gefüge monetärer Beziehungen; die Einnahme-Ausgabewirtschaft der öffentlichen Haushalte und den sich daraus ergebenden Wechselbeziehungen.
2.) Die durchdachte, planmässige und (von internationalen Organisationen wie dem IWF) kontrollierte weltweite Vernetzung des Finanzsektors aller Nationen: ein Fernziel, das in vielen Plänen umrissen und entworfen wird.
3.) Bisher nicht marktgängige Finanzprodukte und Finanzinstrumente (besonders Derivate) entwerfen, ausarbeiten und als Neuerung in den Finanzmarkt einführen.