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Börsen-Lexikon

Faustpfand

engl.: loan on collateral security; dead pledge

1.) Darlehn auf ein bewegliches, in eigene Verwaltung (in die Hand, in die Faust) genommenes Pfand, etwa Wertpapiere, im Unterschied zum Pfandkredit, der sich auf ein unbewegliches Pfand bezieht, etwa ein Grundstück.

2.) Bei Insolvenz dem Gläubiger übergebene Wertgegenstände aus dem (noch) vorhandenen Vermögen .

Siehe Arrestgeld, Besicherungsrisiko, Einzug, Kinderpfand, Leichenpfand, Pfand, Pfandleiher, Realsicherheit, Wucher, Zahlhaus

Das Aktien- und Finanzlexikon von Aktien Prognose: ® Professor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen.