Börsen-Lexikon
Family Office
engl.: so auch im Deutschen gesagt
Unternehmen, unabhängig von ihrer Rechtsform, die sich mit der bankenunabhängigen Verwaltung grosser privater Vermögen befassen. - Private Family Offices verwalten das Vermögen einzelner oder mehrerer Mitglieder einer einzelnen Familie. Sie sind in der Regel organisiert als Angestellte der Vermögensinhaber, vermögensverwaltende Kapitalgesellschaften der Vermögensinhaber, Kommanditgesellschaften mit den Vermögensinhabern als Kommanditisten oder Dienstleister aufgrund eines Geschäftsbesorgungsvertrags. - Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht hat 2007 bezüglich der aufsichtlichen Erfordernisse an das (Private) Family Office ein besonderes Merkblatt herausgegeben.