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Börsen-Lexikon

Family Office

engl.: so auch im Deutschen gesagt

Unternehmen, unabhängig von ihrer Rechtsform, die sich mit der bankenunabhängigen Verwaltung grosser privater Vermögen befassen. - Private Family Offices verwalten das Vermögen einzelner oder mehrerer Mitglieder einer einzelnen Familie. Sie sind in der Regel organisiert als Angestellte der Vermögensinhaber, vermögensverwaltende Kapitalgesellschaften der Vermögensinhaber, Kommanditgesellschaften mit den Vermögensinhabern als Kommanditisten oder Dienstleister aufgrund eines Geschäftsbesorgungsvertrags. - Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht hat 2007 bezüglich der aufsichtlichen Erfordernisse an das (Private) Family Office ein besonderes Merkblatt herausgegeben.

Das Aktien- und Finanzlexikon von Aktien Prognose: ® Professor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen.