Börsen-Lexikon
Familien-Abgabe
engl.: family levy
Früher an manchen Orten (wie in Württemberg) eine Steuer, die jedem Privathaushalt auferlegt wurde. In Württemberg wurde diese Abgabe durch Hochfürstlich Gnädiges Dekret vom 18. April 1739 wieder aufgehoben, und zwar wegen der dabei sich gezeigten vielen Schwierigkeiten.
Siehe Kopfgeld
Das Aktien- und Finanzlexikon von Aktien Prognose: ® Professor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen.