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Börsen-Lexikon

Fair Value, FV

engl.: so auch im Deutschen gesagt

Wenn nicht anders definiert, der Betrag, zu dem ein Vermögenswert im Geschäftsverkehr zwischen sachkundigen, vertragswilligen und voneinander unabhängigen Geschäftspartner n unter Marktbedingungen getauscht werden könnte (conjunctivus potentialis). Ausgenommen sind Geschäfte im Rahmen eines Zwangsverkaufs (compulsory sale) oder einer Notabwicklung (distressed sale). - Im so definierten Sinn ist der Fair Value als Marktwert oder als Verkehrswert zu begreifen und wird auch im Zuge der IAS (39.9) verwendet. - Freilich wirft das im einzelnen vielfältige und in der Fachliteratur ausführlich erörterte Probleme auf, je nachdem, um welchen Vermögensgegenstand (etwa: Immobilien, Kapitalstock, immaterielle Vermögenswerte , Finanzinstrumente) es sich handelt. - Bei illiquiden, funktionsgestörten Märkten (wie im Gefolge der Subprime-Krise ) kehrt sich dazu die in guten Jahren nach oben weisende Marktwerttendenz allerdings scharf um und führt zu Beschleunigungswellen nach unten, und zwar nach dem Muster: fallende Preise, steigende Wertberichtigungen, erforderliche Notverkäufe und weiter fallende Preise.

Siehe Audit, Bewertbarkeit, Bewertung, Darstellung, glaubwürdige, Full Fair Value-Standard Inventarwert, Kombinationseffekt, Mark-to-Model-Ansatz, Marktwert, Prozyklizität, Transparenz, Vermögenswert, eingebundener, Zeitwert. -Vgl. Jahresbericht 2005, der BaFin, S. 56 f. (zur Fair Value Option bei IAS 39), Jahresbericht 2006 der BaFin, S. 57 (Bewertungsfragen bei den Verbindlichkeiten einer Versicherung).

Das Aktien- und Finanzlexikon von Aktien Prognose: ® Professor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen.