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Börsen-Lexikon

Expensen

engl.: expenses

1.) In älteren Dokumenten vielfach der Oberbegriff für Ausgaben überhaupt.

2.) Im engeren Sinne früher die Verfahrenskosten bei Gericht, die Gerichtsgebühren.

Siehe Bankgeld, Gerichtsgeld, Justitiengeld, Kammergerichtsgeld, Platzgeld, Schöffengeld

Das Aktien- und Finanzlexikon von Aktien Prognose: ® Professor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen.