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Börsen-Lexikon

Exit

engl.: so auch oft im Deutschen gesagt

1.) Allgemein der Ausstieg des Anlegers aus einer Transaktion oder aus einem Engagement.

2.) Im besonderen das Verlassen des Gründers einer (Aktien)Gesellschaft aus der Firma.

3.) In Bezug auf die Europäische Währungsunion der vorübergehende oder endgültige Austritt einzelner Mitglieder.

Siehe Bail-out, Flip, Kauf-Verkaufs-Klausel, Payback, Plan C, Replacement Capital

Das Aktien- und Finanzlexikon von Aktien Prognose: ® Professor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen.