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Börsen-Lexikon

Eventualschuld auch Eventualverbindlichkeit

(contingent liability: Eine mögliche Verpflichtung (in Form einer Zahlung) aus vergangenen Geschäftsvorfällen. Diese ist augenblicklich nicht genau feststellbar, weil ihre Verwirklichung erst noch durch das Eintreten oder Nichteintreten eines oder mehrerer unsicherer kommender Ereignisse bestätigt werden muss; wobei diese künftigen Umstände nicht vollständig unter der Kontrolle des Unternehmens liegen, oder die Verpflichtung deshalb nicht als Schuld erfasst wurde, da ein Abfluss von Ressourcen zur Erfüllung dieser Verpflichtung nicht wahrscheinlich ist oder die Höhe der Verpflichtung nicht ausreichend verlässlich geschätzt werden kann. - Die IFRS/IAS-Regeln erläutern jeden der drei Fälle ausführlich. - In Zusammenhang mit dem Stabilitäts- und Wachstumspakt wurde vielfach gerügt, dass von Staaten im Zuge der Finanzkrise ausgesprochene Bürgschaften und Garantien nicht in die Berechnung der Maastricht-Kennzahlen eingehen, obwohl diese eine erhebliche fiskalische Belastung auf dem Hintergrund einer alternden Bevölkerung werden können.

Siehe Aval, Bürgschaft, Eventualforderung, Garantie, Patronatserklärung. -Vgl. Monatsbericht der Deutschen Bundesbank vom Mai 2009, S. 25 (Eventualverbindlichkeiten müssten eingerechnet werden).

Das Aktien- und Finanzlexikon von Aktien Prognose: ® Professor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen.