Ihre Daten
Ihre Daten

×

Börsen-Lexikon

Europäischer Pass

engl.: European banking passport

Wertpapier-Dienstleistungsunternehmen erhalten den 1996 eingeführten Europäischen Pass aufgrund der Zulassung in ihrem Herkunftsland. Damit können sie Niederlassungen in einem anderen EU-Mitgliedstaat oder EWR-Vertragsmitglied gründen oder dort grenzüberschreitend ihre Dienstleistungen anbieten, ohne ein gesondertes Zulassungsverfahren im Aufnahmeland durchlaufen zu müssen. Bis auf wenige Ausnahmen werden die Unternehmen vom Herkunftsland aus beaufsichtigt, das heisst, sie müssen lediglich ein Anzeigeverfahren (Notifizierung) durchlaufen.

Siehe Kreditinstitut, grenzüberschreitend tätiges. -Vgl. Jahresbericht 2001 des Bundesaufsichtsamts für den Wertpapierhandel, S. 45; Monatsbericht der Deutschen Bundesbank vom Oktober 2002, S. 20; Jahresbericht 2002 der BaFin, S. 59 f., S. 85, Jahresbericht 2003 der BaFin, S. 58 f., Jahresbericht 2008 der BaFin, S. 171 f. (Statistisches) sowie den jeweiligen Jahresbericht der BaFin, Rubrik Aufsicht über den Wertpapierhandel und das Investmentgeschäft

Das Aktien- und Finanzlexikon von Aktien Prognose: ® Professor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen.