Ihre Daten
Ihre Daten

×

Börsen-Lexikon

Erbschaftsgebühr

engl.: inheritance fee

Von Banken in Rechnung gestelltes Entgelt für die Umstellung des Kontos eines Verstorbenen auf die Erben. Insoweit bei dieser Gelegenheit sehr hohe, über die anfallenden Abwicklungskosten hinausgehende Belastungen vorgenommen wurden, schritt in Deutschland die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht nach entsprechenden Beschwerden ein.

Siehe Aufhebungsentgelt, Bankgebühren, Vorfälligkeits-Entschädigung. -Vgl. Jahresbericht 2005 der BaFin, S. 195 (strittige Fälle).

Das Aktien- und Finanzlexikon von Aktien Prognose: ® Professor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen.