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Börsen-Lexikon

Energieversorger-Kredite

engl.: credits granted by power supplier

Darlehn, die Erzeuger und/oder Verteiler von Strom und Gas sowie auch Betreiber von Windkraft-Anlagen an Abnehmer vergeben, damit diese notwendige anwendungstechnische Anlagen (wie Heizungen, Anschluss an Fernwärme-Systeme im Wohnungsbau) beschaffen können. Bis anhin sind solche Geschäfte auf Antrag von der Aufsicht freigestellt, soweit es sich um untergeordnete Hilfs- oder Nebengeschäfte handelt. Ein Antrag auf Freistellung ist jedoch bei der BaFin einzureichen. Vgl. Jahresbericht 2005 der BaFin, S. 188 (Freistellung von zweckgebundenen Darlehn gewährenden Energieversorgern von der Aufsicht).

Das Aktien- und Finanzlexikon von Aktien Prognose: ® Professor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen.