Ihre Daten
Ihre Daten

×

Börsen-Lexikon

Einlagensicherung

engl.: deposit guarantee, deposit insurance, protection scheme

Regelungen, die sicherstellen, dass im Falle der Zahlungsunfähigkeit einer Bank Depositen nicht in Verlust geraten. Ursprünglich wegen der Moral-Hasard -Gefahr mit Misstrauen begegnet, sind heute entsprechend ausgestaltete Sicherungssysteme in fast allen Ländern verbreitet. Oft verlangt auch die Zentralbank oder die Aufsichtsbehörde , dass die Banken den Kleinanlegern (small depositors) ihre Einlagen garantieren. In Deutschland im einzelnen gesetzlich seit 1998 geregelt in einem eigenen Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetz, ESAEG (deposit guarantee and investor compensation act) und aufsichtsrechtlich überwacht. Banken, die nicht einer Einlagesicherungseinrichtung angehören, müssen nach § 23a KWG in ihren Geschäftsbedingungen an hervorgehobener Stelle auf diese Tatsache hinweisen. - Bei Auslandsbanken mit Zweigstellen in Deutschland gelten jeweils die Regelungen zur Einlagesicherung des Staates, in dem sich der Hauptsitz der betreffenden Bank befindet. Dasselbe gilt für Online-Banken sowie für Niederlassungen deutscher Banken in anderen Staaten.

Siehe Einlagengarantie, staatliche, Feuerwehrfonds, Hypo Real Estate-Rettung, IndyMac-Pleite, Kreditinstitut, grenzüberschreitend tätiges, Marktdisziplin, Moral Hazard, Northern Rock-Debakel, Pool, Sicherungspflicht, Single Master Liquidity Conduit, Überlauf-System. -Vgl. Jahresbericht 2007 der BaFin, S. 205 (Übersicht der von der BaFin überwachten Entschädigungseinrichtungen).

Das Aktien- und Finanzlexikon von Aktien Prognose: ® Professor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen.