Börsen-Lexikon
Einlagen mit vereinbarter Kündigungsfrist
engl.: deposits redeemable at notice
Im statistischen System der EZB handelt es sich hier um Spareinlagen, die Einleger zur Einhaltung einer vereinbarten Kündigungsfrist verpflichten, ehe sie über die Einlagen verfügen können. - Einlagen mit vereinbarter Kündigungsfrist bis zu drei Monaten sind in M 2 (und damit auch in M 3 ) enthalten. Hingegen zählen Einlagen mit einer drei Monate überschreitenden vereinbarten Kündigungsfrist zu den längerfristigen finanziellen Verbindlichkeiten des Sektors Monetäre Finanzinstitute . Vgl. auch den von der EZB herausgegebenen Leitfaden Die einheitliche Geldpolitik in Stufe 3. Allgemeine Regelungen für die geldpolitischen Instrumente und Verfahren, S. 107 sowie den jeweiligen Monatsbericht der EZB, dort der Anhang Statistik des Euro-Währungsgebiets, Rubrik Monetäre Entwicklungen, Banken und Investmentfonds.