Ihre Daten
Ihre Daten

×

Börsen-Lexikon

Einfuhr- und Zahlungsbewilligung, EZB

engl.: import and payment permit

In Deutschland während der Zeit der Devisen-Zwangswirtschaft die Erlaubnis der zuständigen Behörden, eine Ware importieren zu dürfen, verbunden mit der Zusage, dafür Devisen zur Verfügung zu stellen.

Siehe Devisenzuteilungsbestätigung, Parallelitätsgebot

Das Aktien- und Finanzlexikon von Aktien Prognose: ® Professor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen.