Börsen-Lexikon
Einfuhr- und Zahlungsbewilligung, EZB
engl.: import and payment permit
In Deutschland während der Zeit der Devisen-Zwangswirtschaft die Erlaubnis der zuständigen Behörden, eine Ware importieren zu dürfen, verbunden mit der Zusage, dafür Devisen zur Verfügung zu stellen.
Siehe Devisenzuteilungsbestätigung, Parallelitätsgebot
Das Aktien- und Finanzlexikon von Aktien Prognose: ® Professor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen.