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Börsen-Lexikon

Eigenkapitalquote, aufsichtsrechtliche

engl.: prudential capital resources quota

Nach Basel-I mussten acht Prozent Eigenkapital und andere eigenkapitalähnliche Positionen im Verhältnis zu den risikogewichteten Aktiva (die durch Zuordnung von Aktiva zu bestimmten Risikogruppen zu ermitteln sind) gehalten werden. Diese Eigenkapitalvereinbarung von 1988 trug zwar wesentlich zur Harmonisierung der aufsichtsrechtlichen Bestimmungen bei. Sie wurde jedoch (u. a. durch Finanzinnovationen) unterhöhlt; vgl. auch zur Eigenkapitalausstattung §§ 10 bis 12 KWG. - Im Zuge der auf die Subprime-Krise folgenden Finanzkrise schlug man vor, die Eigenkapitalunterlegung bei Banken mit der Liquidität zu verketten. So könnte die aufsichtsrechtliche Eigenkapitalquote um einen Faktor erhöht werden, der mit Blick auf die Liquidität, Fristenkongruenz und dem systemischen Risiko der Bank für den Gesamtmarkt errechnet wird. Je mehr ein Institut längerfristige Anlagen kurzfristig finanziert hätte, desto mehr würden nach diesem Vorschlag die Eigenkapitalanforderungen steigen. Das hätte unter anderem auch den Vorteil, dass bei einer Hausse die Eigenkapitalunterlegung aufgestockt werden müsste, weil die Fristenkongruenz zu dieser Zeit am höchsten ist. Dies wiederum würde das Leverage und die Hausse zwangsläufig bremsen.

Siehe Bankgrösse, Capital Requirements Directive, Cook Ratio, Eigenkapitalaustattung, Eigenkapitalpuffer, variabler, Financial Soundness Indicators, Leverage Ratio, Mark-to-Funding-Ansatz, Stabilisatoren, automatische, Ultimo-Factoring, Waiver-Regelung. -Vgl. Monatsbericht der EZB vom Mai 2001, S. 66, Jahresbericht 2003 der BaFin, S. 37 f. (in Bezug auch auf die Berücksichtigung unerwarteter Verluste), Monatsbericht der EZB vom Januar 2005, S. 54, Monatsbericht der Deutschen Bundesbank vom Dezember 2006, S. 69 ff. (sehr ausführliche Darstellung der Anforderungen nach Basel-II), Jahresbericht 2006 der BaFin, S. 43 f. (Bemühungen um eine einheitliche Definition des bankaufsichtsrechtlichen Eigenkapitals), Jahresbericht 2008 der BaFin, S. 55 (Novellierung der Eigenkapitalanforderungen).

Das Aktien- und Finanzlexikon von Aktien Prognose: ® Professor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen.