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Börsen-Lexikon

eLolly

engl.: so auch im Deutschen; im Englischen lolly = umgangssprachlich Geld, Kies

Internet-Portal mit dem Zweck, ähnlich wie das Internet-Auktionshaus eBay, über seine Webseite Geber und Nehmer von Darlehn zusammenbringen. Private Leiher und Verleiher müssen dort zunächst Mitglied werden und zwecks dessen persönliche Daten hinterlegen. Sie geben dann ihre Vorstellungen hinsichtlich Zinshöhe und Laufzeit sowie allfällig angebotene Sicherheiten an. Per Datenabgleich verspricht eLolly, einen oder mehrere Partner mit übereinstimmenden Profilen zu ermitteln, und die Mitglieder zusammenzubringen. - Weil eLolly lediglich Kontakte herstellt und keine Kreditvermittlung betreibt, unterliegt das Geschäft grundsätzlich nicht der Erlaubnis der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht . Die Behörde hat am 14. Mai 2007 ein Merkblatt Hinweise zur Erlaubnispflicht der Betreiber und Nutzer einer internetbasierten Kreditvermittlungsplattform nach dem KWG veröffentlicht, in dem Grenzen festgelegt werden, innert derer sich eine Social Lending Platform bewegen darf.

Siehe Kreditvermittlungsplattform, Peer-To-Peer-Lending, Social Lending Platform. -Vgl. Jahresbericht 2007 der BaFin, S. 208 f. (keine Erlaubnispflicht für solche Geschäfte).

Das Aktien- und Finanzlexikon von Aktien Prognose: ® Professor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen.