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Börsen-Lexikon

E-Geldgeschäft

engl.: e-money business

Durch die E-Geld-Richtlinie 2000/46/EG wurden die Bankgeschäfte Geldkartengeschäft und Netzgeldgeschäft zu dem neuen Bankgeschäftstatbestand E-Geldgeschäft zusammengefasst. Entsprechend wurden E-Geld-Institute als eigene Gattung in das KWG aufgenommen. - § 1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 11 KWG definiert das E-Geld-Geschäft als die Ausgabe und die Verwaltung von elektronischem Geld. Elektronisches Geld sind gemäss § 1 Abs. 14 KWG Werteinheiten in Form einer Forderung gegen die ausgebende Stelle, die auf elektronischen Datenträgern gespeichert sind, gegen Annahme eines Geldbetrages ausgegeben werden und von Dritten als Zahlungsmittel angenommen werden, ohne gesetzliches Zahlungsmittel zu sein.

Siehe Netzgeldgeschäft, Rücktausch-Verpflichtung. -Vgl. dazu den Geschäftsbericht der Deutschen Bundesbank 2001, S. 175; Monatsbericht der Deutschen Bundesbank vom Oktober 2002, S. 21.

Das Aktien- und Finanzlexikon von Aktien Prognose: ® Professor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen.