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Börsen-Lexikon

Deutsche Gesellschaft für Ad-hoc-Publizität

engl.: DGAP

Im Jahr 1996 gegründete Servicegesellschaft, welche nach Beauftragung durch ein Unternehmen alle Mitteilungs- und Veröffentlichungspflichten übernimmt, die diesem aus § 15, Abs. 1 bis Abs. 4 WpHG erwachsen.

Siehe Auslagerung, Back-off-Bereich

Das Aktien- und Finanzlexikon von Aktien Prognose: ® Professor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen.