Börsen-Lexikon
Depotbank
engl.: custodian
Eine Einrichtung, die Wertpapiere und andere Finanzinstrumente im Auftrag Dritter verwahrt und verwaltet. Entsprechende Unternehmen gelten als Kreditinstitute nach § 1 KWG. Sie bedürfen daher in Deutschland einer Erlaubnis und unterliegen der Kontrolle durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht .
Siehe Aberdepot, Auslagerung, Back-off-Bereich, Outsourcing-Risiken, Vermögensverwalter, Zwischenverwahrer
Das Aktien- und Finanzlexikon von Aktien Prognose: ® Professor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen.