Ihre Daten
Ihre Daten

×

Börsen-Lexikon

Depotbank

engl.: custodian

Eine Einrichtung, die Wertpapiere und andere Finanzinstrumente im Auftrag Dritter verwahrt und verwaltet. Entsprechende Unternehmen gelten als Kreditinstitute nach § 1 KWG. Sie bedürfen daher in Deutschland einer Erlaubnis und unterliegen der Kontrolle durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht .

Siehe Aberdepot, Auslagerung, Back-off-Bereich, Outsourcing-Risiken, Vermögensverwalter, Zwischenverwahrer

Das Aktien- und Finanzlexikon von Aktien Prognose: ® Professor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen.