Börsen-Lexikon
Deckungsgeschäft
engl.: covering transaction
1.) Geschäft zur Sicherung einer vertraglich eingegangenen Terminverpflichtung.
2.) Zwangsweise Begleichung eines Börsengeschäftes, wenn die Gegenpartei ihre Verpflichtungen aus dem Kontrakt nicht erfüllt.
Siehe Barmarge, Hedge-Geschäft
Das Aktien- und Finanzlexikon von Aktien Prognose: ® Professor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen.