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Börsen-Lexikon

Deckungsgeschäft

engl.: covering transaction

1.) Geschäft zur Sicherung einer vertraglich eingegangenen Terminverpflichtung.

2.) Zwangsweise Begleichung eines Börsengeschäftes, wenn die Gegenpartei ihre Verpflichtungen aus dem Kontrakt nicht erfüllt.

Siehe Barmarge, Hedge-Geschäft

Das Aktien- und Finanzlexikon von Aktien Prognose: ® Professor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen.