Ihre Daten
Ihre Daten

×

Börsen-Lexikon

Darlehnforderungs-Verkauf

engl.: loan factoring

Banken als Darlehnsgeber können nach deutschem Recht grundsätzlich ihre Forderungen verkaufen. Auch aufsichtsrechtlich ist gegen eine Veräusserung der Forderungen nichts einzuwenden.

Siehe Kredit, nichtabtretbarer, Verbriefung. -Vgl. Jahresbericht 2005 der BaFin, S. 195 (Beschwerden gegen entsprechende Transaktionen).

Das Aktien- und Finanzlexikon von Aktien Prognose: ® Professor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen.