Börsen-Lexikon
Darlehnforderungs-Verkauf
engl.: loan factoring
Banken als Darlehnsgeber können nach deutschem Recht grundsätzlich ihre Forderungen verkaufen. Auch aufsichtsrechtlich ist gegen eine Veräusserung der Forderungen nichts einzuwenden.
Siehe Kredit, nichtabtretbarer, Verbriefung. -Vgl. Jahresbericht 2005 der BaFin, S. 195 (Beschwerden gegen entsprechende Transaktionen).
Das Aktien- und Finanzlexikon von Aktien Prognose: ® Professor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen.