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Börsen-Lexikon

Darlehn, partiarisches

engl.: profit-participating loan

Ergebnisabhängiger Kredit, bei dem der Darlehnsnehmer (in der Regel ein Unternehmen) nur dann Zinsen zahlen muss, wenn mit dem aufgenommenen Geld auch ein Gewinn erzielt wurde. - Aufsichtsrechtlich wird zwischen der nicht erlaubnispflichtigen Hingabe von Geld im Rahmen einer stillen Gesellschaft einerseits und einem unter Umständen erlaubnispflichtigen partialischen Darlehn als Kreditgeschäft genau unterschieden. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht hat hierzu ein Merkblatt veröffentlicht.

Siehe Gelddarlehn

Das Aktien- und Finanzlexikon von Aktien Prognose: ® Professor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen.