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Börsen-Lexikon

Cum

engl.: cum [rights]

Wenn nicht anders definiert, in der Börsensprache ein Wertpapier mit Zinsschein, Dividendenschein oder sonstigen an das Papier gebundene Bezugsrechten. Fehlen diese, dann spricht man von ex (ex). So unterscheidet man etwa bei Optionsanleihen nach Papieren mit Optionsscheinen (cum-Warrant) und nach solchen, bei denen die Scheine bereits abgetrennt wurden (ex-Warrant).

Das Aktien- und Finanzlexikon von Aktien Prognose: ® Professor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen.