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Börsen-Lexikon

Cross-Border-Geschäft

engl.: so auch im Deutschen gesagt

Ein Finanzdienstleister mit Sitz im Ausland, der im Inland über keine Niederlassung verfügt, wendet sich über das Internet oder durch inländische Vermittler zielgerichtet an Kunden im inländischen Markt. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht betrachtet solche Tätigkeiten als erlaubnispflichtig und hat dazu auch ein Merkblatt herausgegeben. Vgl. Jahresbericht 2007 der BaFin, S. 209 f. (Rechtsstreit in dieser Sache).

Das Aktien- und Finanzlexikon von Aktien Prognose: ® Professor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen.