Börsen-Lexikon
Contractual Trust Arrangement
engl.: so auch im Deutschen gesagt
Vertrag, bei dem ein Unternehmen Aktiva, die für die betriebliche Altersversorgung der Mitarbeiter bestimmt sind, auf ein Treuhandunternehmen auslagert, welches diese Beträge dann in verschiedene Finanzinstrumente anlegt.
Siehe European Master Agreement, Outsourcing, Pensionsverpflichtungen. -Vgl. Jahresbericht 2004 der BaFin, S. 85 (Fragen der Erlaubnis), Jahresbericht 2005 der BaFin, S. 188 (Treuhänder unterliegen der Erlaubnispflicht, wenn diese nicht Mutter, [[Tochter- oder Schwesterunternehmen [Konzernprivileg] sind)]], Jahresbericht 2008 der BaFin, S. 53f. (IOPS-Leitlinien zur Beaufsichtigung von Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung; Bericht über Outsourcing-Probleme).