Börsen-Lexikon
Co-Investment auch Co-Venturing
engl.: so auch im Deutschen gesagt
1.) Allgemein die Beteiligung an einer Investition mit Minderheitsanteil. Die Überwachung des Engagements gesamthaft wird dabei von einem Hauptinvestor (Lead Investor ) übernommen, so dass der Betreuungsaufwand für den Co-Investor minim wird; er dafür aber (im Vergleich zum Lead Investor) auch in geringerem Masse am Ertrag beteiligt ist. Einige Fonds haben sich ganz auf das Co-Investment spezialisiert und damit das Risiko von Verlusten gesenkt.
2.) Die gemeinschaftliche Bereitstellung von Kapital durch private Geldgeber einerseits und den Staat andererseits: Public Private Partnerships .
Siehe Cornerstone Investor, Innovationsfonds, Landmark Building-Darlehn, Multisourcing, Roadshow