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Börsen-Lexikon

Co-Investment auch Co-Venturing

engl.: so auch im Deutschen gesagt

1.) Allgemein die Beteiligung an einer Investition mit Minderheitsanteil. Die Überwachung des Engagements gesamthaft wird dabei von einem Hauptinvestor (Lead Investor ) übernommen, so dass der Betreuungsaufwand für den Co-Investor minim wird; er dafür aber (im Vergleich zum Lead Investor) auch in geringerem Masse am Ertrag beteiligt ist. Einige Fonds haben sich ganz auf das Co-Investment spezialisiert und damit das Risiko von Verlusten gesenkt.

2.) Die gemeinschaftliche Bereitstellung von Kapital durch private Geldgeber einerseits und den Staat andererseits: Public Private Partnerships .

Siehe Cornerstone Investor, Innova­tionsfonds, Landmark Building-Darlehn, Multisourcing, Roadshow

Das Aktien- und Finanzlexikon von Aktien Prognose: ® Professor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen.