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Börsen-Lexikon

Closing

engl.: so auch oft im Deutschen gesagt

1.) Der rechtliche Abschluss und das juristische Inkrafttreten eines Vertrags auf dem Finanzmarkt, auch Glattstellungsgeschäft genannt.

2.) Manchmal auch: das Erfüllungsgeschäft aus dem Kontrakt, die vereinbarte Transaktion im engeren Sinne.

Siehe Abwicklungsbestätigung, Buchgewinn, European Master Agreement, Schlusschein, Settlement

Das Aktien- und Finanzlexikon von Aktien Prognose: ® Professor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen.