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Börsen-Lexikon

Cap

engl.: so auch im Deutschen

1.) Allgemein die vertragliche Vereinbarung einer Zinsobergrenze beim Einsatz von Kapital. Wenn der Zinssatz diese Obergrenze überschreitet, so verharrt die Verzinsung auf dieser Grenzlinie. Damit kann sich der Emittent gegen das Risiko eines unerwartet ansteigenden Marktzinsatzes absichern.

2.) Höchstzinssatz (Zinsdeckel) bei einer Anleihe mit variablem Zinssatz (Floater ).

3.) Bei Zertifikaten der festgelegte Höchstbetrag, bis zu welchem der Anleger von einem Kursanstieg des Basiswertes (der Bezugsbasis) gewinnen kann.

4.) Zinsausgleichsvereinbarungen, die als eigenständiges Recht gehandelt werden. Der Käufer eines Cap ist bereit, eine Prämie dafür zu zahlen, dass ihm der Verkäufer die Differenz zwischen einem vereinbarten Zinssatz und einem (näher beschriebenen, etwa: LIBOR) Marktzins vergütet, sobald der Marktzins den vereinbarten Zinssatz überschreitet. Damit kann sich der Käufer der Option gegenüber Zinssteigerungen absichern. Seine variabel verzinslichen Verpflichtungen werden bei Erreichen des vereinbarten Zinssatzes, des sog. Cap-Satzes, auf diese Weise zu einem Festzins. - Der Verkäufer des Cap erhält für die Zinsausgleichsvereinbarung eine Prämie, die sog. Cap-Prämie. Sobald der Marktzins den Cap-Satz überschreitet, kommt auf ihn eine Zahlungsverpflichtung zu. - Für Caps hat sich ein eigenständiges Segment auf dem Finanzmarkt herausgebildet.

Siehe Anleihe, variabel verzinsliche, Chooser Cap, Contingent Swap, Floor, Option, Spekulation, Zertifikat, Zinsderivate, Zinsoption, Zinsswap

Das Aktien- und Finanzlexikon von Aktien Prognose: ® Professor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen.