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Börsen-Lexikon

Bundesversicherungsamt

engl.: German Federal Social Insurance Authority

Die Behörde mit Sitz in Bonn führt die Aufsicht über bundesunmittelbare Träger und Einrichtungen der Sozialversicherung. Das Bundesversicherungsamt übt im Zuge dessen als Aufsichts­behörde vor allem die ihm durch das Sozialgesetzbuch zugewiesenen Beratungs- und Genehmigungsbefugnisse gegenüber den Sozialversicherungsträgern aus und prüft die Geschäfts-, Rechnungs- und Betriebsführung bei den bundesunmittelbaren Krankenver­sicherungsträgern und deren Pflegekassen. Die Behörde ist (entgegen ihrem Namen und trotz häufiger andersartiger Berichte in der Presse) mit der Aufsicht über die (privaten) Assekuranz nicht befasst; dies ist allein Sache der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht .

Das Aktien- und Finanzlexikon von Aktien Prognose: ® Professor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen.