Börsen-Lexikon
Bundesschatzanweisungen, Schätze
engl.: German federal Treasury notes
In Deutschland vom Bund im vierteljährlichen Rhythmus (März, Juni, September, Dezember) begebene Wertpapiere mit einer Laufzeit von zwei Jahren. Der Erwerb ist grundsätzlich jedermann möglich. Im Tenderverfahren sind jedoch Banken, die der Bietergruppe Bundesemissionen angehören, unmittelbar bietungsberechtigt. Bundesschatzanweisungen werden in den Handel an den deutschen Wertpapierbörsen eingeführt.
Siehe Geldmarktpapiere
Das Aktien- und Finanzlexikon von Aktien Prognose: ® Professor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen.