Börsen-Lexikon
Bundeskasse
manchmal auch
engl.: in der Schweiz nur so) Tresorie (federal cash office
In Deutschland dezentral bei der jeweiligen Oberfinanzdirektion angesiedelte Behörden; ihre Zuständigkeit richtet sich grundsätzlich nach dem Territorialprinzip. Zu den (in der Bundeshaushaltsordnung im einzelnen beschriebenen) Aufgaben einer Bundeskasse gehören neben den Zahlungsgeschäften für alle Bundesbehörden insbesondere die Buchführung über geleistete und angenommene Zahlungen und die Rechnungslegung nach Abschluss der Bücher für das abgelaufene Haushaltsjahr (§ 70 ff. BHO).
Siehe Staat, Stellen, öffentliche, Subsidiaritätsprinzip
Das Aktien- und Finanzlexikon von Aktien Prognose: ® Professor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen.